Es gilt generell die Hausordnung des Don Bosco, welche um folgende
Regeln erweitert wird:
- Den Anordnungen des Personals ist unbedingt
Folge zu leisten. Zuwiderhandelnden droht der Ausschluss
von der Veranstaltung.
- Auf der Veranstaltung herrscht Ausweispflicht,
d. h. alle Besucher müssen jederzeit einen gültigen Lichtbildausweis
mit sich führen.
Der Ausweis ist bei Aushändigung der Eintrittskarte auf Verlangen vorzuweisen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor nach 22.00 Uhr
jederzeit Ausweiskontrollen durchzuführen.
- Für die Aufenthaltsdauer & -erlaubnis gelten die Regeln
des Jugendschutzgesetzes.
- Kinder unter 14 dürfen nur in
Begleitung eines Erwachsenen diese Veranstaltung besuchen.
- Minderjährige unter 16 Jahren benötigen eine
schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten
für den Aufenthalt nach 22:00 Uhr.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für privates
Eigentum, insbesonders nicht für abgelegte Garderobe
oder Taschen.
- Das Mobiliar und das technische Equipment, bei welchem es sich
zum größten Teil um private Leihgaben handelt, ist möglichst
pfleglich zu behandeln.
- Es ist nicht gestattet das Mobiliar umzustellen!
- Ebenso ist die Manipulation am technischen Equipment nicht gestattet.
- Allfällige Beschädigungen sind sofort zu melden.
- In den Räumlichkeiten der Veranstaltung herrscht ein
generelles Rauch- und Alkoholverbot.
- Offensichtlich alkoholisierte Personen werden
umgehend von der Veranstaltung ausgeschlossen.
- Die Einnahme von Speisen und Getränken in der Leseecke
sowie die Mitnahme von Taschen uä. in der Leseecke ist verboten!
Die Manga und Bücher dürfen nicht aus der Leseecke entfernt werden.
- Waffen und -imitationen:
- Zur Kostümierung gehörige Waffen dürfen
selbstverständlich nur dann getragen werden,
wenn sie nicht unter die Restriktionen des
Waffengesetzes (WaffG96) fallen.
- Alle Waffen bzw. -immitationen sind bei Betreten
der Veranstaltung an der Rezeption abzugeben und
werden erst bei Beginn des Cosplay-Bewerbes (bzw. beim Verlassen
der Veranstaltung) ausgefolgt, nach Beendigung sind sie
wieder unaufgefordert zurückzubringen.
- Jeder Träger ist für seine Waffe bzw.
für die Folgen ihres Ge- oder Mißbrauches selbst
verantwortlich. Daher hat er sie ständig
unter Aufsicht zu halten.
- Unbeaufsichtigte Waffen bzw. -imitationen
werden vom Veranstalter eingezogen.
- Der Veranstalter hat jederzeit das Recht, Waffen
bzw. -imitationen auf deren Ungefährlichkeit
und Regelkonformität zu überprüfen und ggf.
einzuziehen, eine Verweigerung seitens
des Betroffenen führt zu seiner
sofortigen Verweisung von der Veranstaltung.
- Diese Regelung gilt sinngemäß auch für alle anderen
potentiell gefährlichen Gegenstände bzw. solche mit denen
fahrlässig hantiert wird.
- Eingezogene Gegenstände werden erst am Ende der
Veranstaltung wieder ausgefolgt.
Diese Regelungen gelten NICHT für Mitarbeiter
an kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen im Rahmen AniNite.
- Die Organisatoren versuchen bei einer etwaigen technischen
Störung (Stromausfall, durchbrennen der Projektorlampen, etc.)
alles daranzusetzen das Problem zu lösen. Eine Garantie ist
jedoch ausgeschlossen. Insbesondere kann für Störungen der
Veranstaltung durch höhere Gewalt keine Haftung übernommen
werden, daher ist auch eine teilweise Rückerstattung des
Eintrittspreises nicht möglich.
Personen die gegen wesentliche Regeln verstoßen oder die
sich trotz Verwarnung nicht den Regeln entsprechend
verhalten werden von der Veranstaltung ohne
Refundierung der Eintrittsgebühr ausgeschlossen.
Ersatzansprüche bzw. Rückforderungen der
Umkostenbeiträge sind ausgeschlossen.
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