Hausordnung

Es gilt generell die Hausordnung des Don Bosco, welche um folgende Regeln erweitert wird:
  1. Den Anordnungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandelnden droht der Ausschluss von der Veranstaltung.

  2. Auf der Veranstaltung herrscht Ausweispflicht, d. h. alle Besucher müssen jederzeit einen gültigen Lichtbildausweis mit sich führen.
    Der Ausweis ist bei Aushändigung der Eintrittskarte auf Verlangen vorzuweisen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor nach 22.00 Uhr jederzeit Ausweiskontrollen durchzuführen.

  3. Für die Aufenthaltsdauer & -erlaubnis gelten die Regeln des Jugendschutzgesetzes.
    • Kinder unter 14 dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen diese Veranstaltung besuchen.
    • Minderjährige unter 16 Jahren benötigen eine schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten für den Aufenthalt nach 22:00 Uhr.

  4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für privates Eigentum, insbesonders nicht für abgelegte Garderobe oder Taschen.

  5. Das Mobiliar und das technische Equipment, bei welchem es sich zum größten Teil um private Leihgaben handelt, ist möglichst pfleglich zu behandeln.
    • Es ist nicht gestattet das Mobiliar umzustellen!
    • Ebenso ist die Manipulation am technischen Equipment nicht gestattet.
    • Allfällige Beschädigungen sind sofort zu melden.

  6. In den Räumlichkeiten der Veranstaltung herrscht ein generelles Rauch- und Alkoholverbot.

  7. Offensichtlich alkoholisierte Personen werden umgehend von der Veranstaltung ausgeschlossen.

  8. Die Einnahme von Speisen und Getränken in der Leseecke sowie die Mitnahme von Taschen uä. in der Leseecke ist verboten! Die Manga und Bücher dürfen nicht aus der Leseecke entfernt werden.

  9. Waffen und -imitationen:
    • Zur Kostümierung gehörige Waffen dürfen selbstverständlich nur dann getragen werden, wenn sie nicht unter die Restriktionen des Waffengesetzes (WaffG96) fallen.
    • Alle Waffen bzw. -immitationen sind bei Betreten der Veranstaltung an der Rezeption abzugeben und werden erst bei Beginn des Cosplay-Bewerbes (bzw. beim Verlassen der Veranstaltung) ausgefolgt, nach Beendigung sind sie wieder unaufgefordert zurückzubringen.
    • Jeder Träger ist für seine Waffe bzw. für die Folgen ihres Ge- oder Mißbrauches selbst verantwortlich. Daher hat er sie ständig unter Aufsicht zu halten.
    • Unbeaufsichtigte Waffen bzw. -imitationen werden vom Veranstalter eingezogen.
    • Der Veranstalter hat jederzeit das Recht, Waffen bzw. -imitationen auf deren Ungefährlichkeit und Regelkonformität zu überprüfen und ggf. einzuziehen, eine Verweigerung seitens des Betroffenen führt zu seiner sofortigen Verweisung von der Veranstaltung.
    • Diese Regelung gilt sinngemäß auch für alle anderen potentiell gefährlichen Gegenstände bzw. solche mit denen fahrlässig hantiert wird.
    • Eingezogene Gegenstände werden erst am Ende der Veranstaltung wieder ausgefolgt.

    Diese Regelungen gelten NICHT für Mitarbeiter an kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen im Rahmen AniNite.

  10. Die Organisatoren versuchen bei einer etwaigen technischen Störung (Stromausfall, durchbrennen der Projektorlampen, etc.) alles daranzusetzen das Problem zu lösen. Eine Garantie ist jedoch ausgeschlossen. Insbesondere kann für Störungen der Veranstaltung durch höhere Gewalt keine Haftung übernommen werden, daher ist auch eine teilweise Rückerstattung des Eintrittspreises nicht möglich.

Personen die gegen wesentliche Regeln verstoßen oder die sich trotz Verwarnung nicht den Regeln entsprechend verhalten werden von der Veranstaltung ohne Refundierung der Eintrittsgebühr ausgeschlossen.
Ersatzansprüche bzw. Rückforderungen der Umkostenbeiträge sind ausgeschlossen.